Wie können wir helfen?

Über welche Kanäle stelle ich das Hinweisgebersystem zur Verfügung?

Verschiedene Optionen, um das Hinweisgebersystem zur Verfügung zu stellen

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Im Hinweisgeberschutzgesetz, heißt es: “Diese Beschäftigungsgeber stellen für Beschäftigte klare und leicht zugängliche Informationen über die Nutzung des internen Meldeverfahrens bereit.
 

Das bedeutet Sie haben die freie Wahl wie Sie das Hinweisgebersystem zugänglich machen, solange es klar kommuniziert und leicht erreichbar ist.

 

Hinweisgeberstelle per URL teilen

Grundsätzlich ist die automatisch generierte Hinweisgeberstelle, für alle Personen zugänglich die Zugriff auf die URL haben. Dies bedeutet, Sie können einfach die URL aus dem Browser kopieren und auf verschiedenen Kanälen zugänglich machen.

 
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Option 1: Website des Unternehmens

Die Verlinkung der Hinweisgeberstelle auf der Unternehmenswebsite ist die offenste aller Kommunikationsformen, da Sie für quasi jedermann dadurch erreichbar wird.

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz müssen Sie nur den aktuellen Mitarbeitenden und Leiharbeitenden die Meldestelle zugänglich machen, heißt Sie haben keine Verpflichtung die Meldestelle auf der Unternehmenswebsite zu verlinken.

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Wenn Ihr Unternehmen auch das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfüllen möchte, sollten Sie Ihre Hinweisgeberstelle öffentlich machen, damit auch Lieferanten Zugang zum System haben
 

Option 2: Intranet

Ein weiterer Kanal, um das Hinweisgebersystem zugänglich zu machen, ist über das Intranet des Unternehmens. Dadurch wird sichergestellt, dass das Hinweisgebersystem nur für Beschäftigte zugänglich ist. Sie können die URL des Hinweisgebersystems auf der Intranet-Seite des Unternehmens platzieren oder eine spezielle Seite erstellen, auf der das Hinweisgebersystem und die Schritte zum Einreichen eines Hinweises erläutert werden.

 

Option 3: Unternehmensrichtlinien

Sie können das Hinweisgebersystem auch in den Unternehmensrichtlinien erwähnen und beschreiben, wie darauf zugegriffen werden kann. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Beschäftigten über das System informiert sind und es leicht finden können.

 

Option 4: Physische Aushänge mit QR Code

Eine weitere Möglichkeit ist das Anbringen von physischen Aushängen mit einem QR-Code, der direkt zur Hinweisgeberstelle führt. Dadurch können Beschäftigte das Hinweisgebersystem einfach und schnell per Mobiltelefon erreichen, auch wenn sie keinen Zugang zum Intranet haben.

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Weitere Optionen können sein:

  • Onboarding Material für neue Mitarbeitende
  • Compliance Schulungen
  • E-Mail an alle Mitarbeitenden mit der URL des Hinweisgebersystems
  • Unternehmensnewsletter oder interne Kommunikationskanäle
 

Schreiben Sie uns gerne unter contact@whistly.org, falls Sie Vorlagen für die Kommunikationsmaterialien benötigen.

 
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