Wie können wir helfen?

Juli 2023

Neue Funktionen (Update Juli)

Mit Inkraftreten des Hinweisgeberschutzgesetzes, ist heute die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz online gegangen. Da laut § 13 Abs. 2 Beschäftigungsgeber klare und leicht zugängliche Informationen über externe Meldeverfahren den Beschäftigten bereitgestellt werden sollen, empfehlen wir Ihnen den folgenden Absatz im Begrüßungstext der Hinweisgeberstelle zu ergänzen:

"Als zweite, gleichwertige Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen, steht Ihnen auch eine

zur Verfügung. Diese ist beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Sie können sich frei entscheiden, ob sie eine Meldung an die interne Meldestelle des Unternehmens abgeben oder die externe Meldestelle nutzen möchten."

 
Hat dies Ihre Frage beantwortet?
😞
😐
🤩